Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (ADence GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) und Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://hamburgwebdesign.de/.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 06.08.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

+49 (0) 40 756 817 83

mail@adence.de

ADence
Maria-Louisen-Straße 2A
22301 Hamburg
Deutschland

https://hamburgwebdesign.de/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zur Website

Als Webagentur legen wir großen Wert darauf, unseren Kunden moderne und benutzerfreundliche Webseiten zu bieten. Im Rahmen unserer freiwilligen Bemühungen zur Verbesserung der digitalen und barrierefreien Zugänglichkeit setzen wir uns aktiv mit den Grundsätzen der Barrierefreiheit auseinander und ergreifen folgende Maßnahmen:

1. Beratung und Sensibilisierung:
– Wir informieren unsere Kunden über die Vorteile und Möglichkeiten barrierefreier Webseiten, insbesondere für eine breitere Nutzeransprache und die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen.

2. Einsatz barrierefreier Technologien:
– Wir bevorzugen den Einsatz von WordPress-Themes und Plugins, die grundlegende Barrierefreiheitsstandards wie WCAG 2.1 erfüllen oder anpassbar sind.
– Wir achten auf semantisch korrektes HTML, gut lesbare Schriftarten und ausreichende Farbkontraste bei der Gestaltung.

3. Optionale Prüfungen:
– Für Kunden, die Barrierefreiheit wünschen, bieten wir an, ihre Webseiten mit Tools wie WAVE oder Lighthouse zu überprüfen, um Schwachstellen in der Zugänglichkeit zu identifizieren und zu beheben.

4. Weiterbildung des Teams:
– Unsere Entwickler und Designer nehmen regelmäßig an Schulungen und Webinaren teil, um sich über aktuelle Standards und Best Practices im Bereich Barrierefreiheit zu informieren.

5. Testen mit Hilfsmitteln:
– Freiwillig führen wir bei ausgewählten Projekten Tests mit Screenreadern und Tastaturnavigation durch, um sicherzustellen, dass zentrale Funktionen für alle Nutzer zugänglich sind.

6. Schrittweise Umsetzung:
– Bei neuen Projekten integrieren wir barrierefreie Elemente, wo dies technisch und wirtschaftlich möglich ist, und dokumentieren diese Ansätze transparent.

Diese Maßnahmen dienen dazu, unsere Expertise in diesem wichtigen Bereich zu stärken und unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, barrierefreie Webseiten umzusetzen, ohne dass sie dazu rechtlich verpflichtet sind.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Senatskanzlei Hamburg
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg

Telefon: 040 42823-2057
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.08.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 06.08.2025 überprüft.